Bei der Beladung eines Faltcaravans solltest Du drei Parameter unbedingt im Auge behalten: Achslast, Stützlast und zulässige Gesamtmasse. Doch was genau versteht man unter diesen Parametern, was ist gesetzlich vorgeschrieben und welche technischen Aspekte sollten schon allein wegen der eigenen Sicherheit beachtet werden? Dieser Beitrag klärt auf.

Faltcaravan Beladung

Ladeparameter 1 – die Achslast

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Um warm zu werden, fangen wir mit etwas einfachem an: der Achslast. Grundsätzlich ist die Achslast eines Fahrzeugs der Anteil der Gesamtmasse welcher auf eine Achse dieses Fahrzeugs entfällt (siehe Wikipedia). Bei der Beladung des Faltcaravans ist die maximale Hinterachslast des angekoppelten Zugfahrzeugs zu berücksichtigen (vgl. § 34 StVZO). Wird ein zu schwerer Faltcaravan angekoppelt, übersteigt das unter Umständen die Hinterachslast des ziehenden KFZ.

Die zulässige Hinterachslast des Zugfahrzeugs findest Du im Fahrzeugschein unter Ziffer 16h bzw. in Feld 7.2 des ab 10/2005 ausgegebenen Fahrzeugscheins (auch Zulassungsbescheinigung Teil 1). Bei vielen Fahrzeugen gilt für den Anhängerbetrieb eine erhöhte zulässige Hinterachslast, die unter Feld 33 bzw. 22 im Fahrzeugschein als Bemerkung angegeben ist.

Ladeparameter 2 – die Stützlast

Nun wird es etwas komplexer, denn wir kommen zur Stützlast. Sie ist definiert als die Masse, mit der sich die Zugdeichsel des Anhängers auf der Zugkugel des Zugfahrzeugs abstützt (siehe Wikipedia). Zur genauen Messung der Stützlast eines Faltcaravans bietet der Anhänger- und Campingzubehörhandel spezielle Stützlastwaagen an. Alternativ sind Stützräder mit einer integrierten Stützlastanzeige erhältlich.

Beladen

Maximal zulässige Stützlast und Gesamtmasse des Anhängers (hier 75kg und 750kg) sind häufig auf einer Plakette direkt am Trailer zu finden

Sowohl Zugfahrzeug und Zeltanhänger haben eine eigene maximale Stützlast. Diese kann der jeweiligen Betriebsanleitung, oft den Angaben direkt auf der Kupplungsrichtung oder in Deutschland Feld 13 des neuen Fahrzeugscheins entnommen werden. Hinweis: bei manchen (meist nachgerüsteten) Anhängerkupplungen ist die tatsächlich nutzbare Stützlast kleiner, als der vom Fahrzeughersteller angegebene Maximalwert. In diesem Fall gilt diese reduzierte maximale Stützlast. Genaue Angaben sind auf dem Typenschild der Anhängerkupplung zu finden. Bei der Beladung des Falters ist das Minimum der Maximalstützlast von Fahrzeug und Falter zu nehmen. Hat zum Beispiel die Zugmaschine eine Stützlast von 100kg und der Faltcaravan 75kg, dann liegt die maximale Stützlast bei 75kg.

Pro Forma (aber in der Praxis irrelevant) sei hier noch die minimale Stützlast erwähnt. Klingt seltsam, aber auch die gibt es. Der deutsche Gesetzgeber schreibt hier nämlich für gängige PKW-Gespanne eine Mindeststützlast von 4 % der tatsächlichen Gesamtmasse des Anhängers vor. 25kg braucht diese nicht überschreiten (vgl. § 44 StVZO).

Die Beladung des Zeltanhängers beeinflusst die Stützlast. Wird schweres Equipment nahe der Deichsel verstaut, dann erhöht das die Stützlast. Eine hohe Stützlast verbessert das Fahrverhalten Deiner Kfz-Anhänger-Kombination, der Anhänger läuft stabiler. Nachteil ist die kräftezehrende Positionierung des abgekoppelten Falters, ist man schließlich am Stellplatz eingetroffen.

Ladeparameter 3 – die zulässige Gesamtmasse

Und nun zur Krönung: die zulässige Gesamtmasse eines Faltcaravans. Generell darf in Deutschland verkehrsrechtlich die gezogene Anhängelast (=Leermasse + tatsächliche Zuladung) des Anhängers die zulässige Gesamtmasse des Zugfahrzeuges (=Leermasse + maximale Zuladung) nicht überschreiten, in keinem Fall jedoch mehr als 3500 kg betragen  (siehe § 42 StVZO). Im Detail unterscheidet der deutsche Gesetzgeber zwischen zwei Fällen: ungebremste und gebremste Anhänger (siehe Wikipedia).

Bei einem ungebremsten Anhänger darf die tatsächliche Gesamtmasse des Anhängers die zulässige Zugmasse des Zugfahrzeuges nicht überschreiten. Dies ist bei einachsigen ungebremsten Anhängern wie einem Faltcaravan laut § 42 Abs. 2 StVZO “höchstens die Hälfte des um 75 kg erhöhten Leergewichts des ziehenden Fahrzeugs, aber nicht mehr als 750 kg”. Beispiel: Wiegt der PKW 1225kg leer (siehe Feld G in den Fahrzeugpapieren) so darf der Anhänger beladen maximal 650kg (=1225kg + 75kg) auf die Waage bringen.

Besitzt der Falter eine Bremse, so darf dessen gezogene Anhängelast (= tatsächliche Gesamtmasse des Anhängers abzüglich Stützlast) zwar die Leermasse des Zugfahrzeuges überschreiten, jedoch nicht die zulässige Gesamtmasse des Zugfahrzeugs (Feld F.1) und nicht die im Fahrzeugschein angegebene maximale Anhängelast (Feld O.2). Auch hier ein Beispiel: Besitzt ein Zugfahrzeug eine zulässige Gesamtmasse von 1800kg und eine maximale Anhängelast von 1000kg, so darf der gebremste Anhänger bei einer Stützlast von 50kg maximal 1050kg wiegen.

Fazit

Schon allein aus Interesse an Deiner eigenen Sicherheit, solltest Du Dich vor der Beladung Deines Falters mit seiner maximalen Stützlast, Achslast und Gesamtmasse auseinandersetzen. Einmal hatten wir unseren Deichselkasten zu voll  gepackt, die maximale Stützlast des Zeltanhängers überschritten. Neben dem Umstand das Kupplung und Deichsel zu stark belastet waren (was im schlimmsten Fall zu deren Bruch führt) ließ sich der Falter nur sehr schwer rangieren.

Alle Angaben beruhen auf eigener Recherche und sind ohne Gewähr.

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