Seit 2002 ist sie in Deutschland gesetzliche Pflicht: die Haftpflichtversicherung für Anhänger. Damit muss sich auch ein Faltcaravan-Eigentümer um den Versicherungsschutz seiner mobilen Behausung kümmern. Herausforderung dabei ist: viele Versicherer können mit einen Zeltanhänger nichts anfangen. Was es bei der Versicherung zu beachten gibt und wie Du Deinen Falter richtig versicherst, erklären wir Dir im Blog-Beitrag.
Faltcaravan-Versicherung – die Grundlagen
Zumindest einmal, nämlich beim Kauf und der Erstversicherung eines Faltcaravans, musst Du Dich mit dem Thema Versicherung auseinandersetzen. Anschließend steht es Dir frei regelmäßig zu überprüfen, ob es am Markt der Assekuranzen nicht einen günstigeren Tarif oder attraktivere Konditionen für die gleiche Prämie zu holen gibt.
Vor der Zulassung eines Faltcaravans muss ein Versicherungsschutz für diesen bestehen. Dazu schließt Du online oder offline einen Versicherungsvertrag für Deinen Wohnwagen ab. Dieser deckt sowohl den Anhänger als auch das Zelt im entfalteten und zusammengeklappten Zustand ab. Mit dem Vertrag erhältst Du eine Elektronische Versicherungsbestätigung (eVB) inkl. einer eindeutigen Nummer. Diese ist bei der Zulassung vorzulegen, erst nach tatsächlichem Einsatz tritt der Schutz in Kraft.
Die Versicherungsprämie hängt von verschiedenen Eingangsparametern ab. So fragen viele Versicherer den Neuwert/aktuellen Wert, die Nutz-/Maximallast sowie den Verwendungszweck (privat, gewerblich) des Zeltanhängers ab und geben Nachlässe bei einem hohen Selbstgehalt, einer jährlichen Zahlung und dem automatischen Bankeinzug per SEPA Mandat. Auch der Besitz von Wohneigentum und die Arbeit in einer bestimmten Berufsgruppe kann sich positiv auf die Kosten auswirken. Anders als beim Zugfahrzeug spielt die Schadensfreiheitsklasse keine Rolle (SF0 = 100%). Deshalb wirkt sich auch ein Schaden nicht auf die Prämie aus. In den meisten Fällen gelten dieselben Kündigungs- und Wechselfristen wie beim PKW. Stichtag hier ist der 30. November eines jeden Jahres.
Gesetzliche Pflicht: die Haftpflichtversicherung
Die Haftpflichtversicherung deckt Schäden, die in Verbindung mit der Nutzung des Faltcaravans im Verhältnis zu dritten Personen entstanden sind. Als Falter-Eigentümer stellst Du damit sicher, dass Du nicht die finanziellen Lasten eines etwaig durch den Zeltanhänger entstandenen Schadens tragen musst. Ein Beispiel wäre das Beschädigen eines fremden PKWs durch den abgekoppelten und wegrollenden Faltcaravan.
Laut Pflichtversicherungsgesetz (PflVG) ist der Halter eines Anhängers dazu verpflichtet „für sich, den Eigentümer und den Fahrer eine Haftpflichtversicherung zur Deckung der durch den Gebrauch des Fahrzeugs verursachten Personenschäden, Sachschäden und sonstigen Vermögensschäden … abzuschließen und aufrechtzuerhalten, wenn das Fahrzeug auf öffentlichen Wegen oder Plätzen (§ 1 des Straßenverkehrsgesetzes) verwendet wird.“ (vgl. §1 PflVG). Ursache für das Gesetz war ein vermehrtes Aufkommen von Unfällen mit Anhängern für den Gütertransport und Wohnwagen.
Faltcaravans werden als Anhänger bewertet, nur an eine Zugmaschine angekoppelt nehmen sie am Straßenverkehrt teil. Somit besteht für sie ebenfalls zwingend eine eigene Haftpflichtversicherungspflicht. Diese greift, sobald der Falter von der Anhängerkupplung der Zugmaschine getrennt ist. Im angehängten Zustand wird ein Schaden in der Regel über die Haftpflichtversicherung des ziehenden Kraftfahrzeugs reguliert.
Am Markt üblich ist eine Versicherungssumme (Personen-/Sach-/Vermögensschäden) bis 100 Mio. Euro, pro Einzelperson bis max. 10 Mio. Euro. Die Kosten für eine Haftpflichtversicherung eines Faltcaravans bis zu einer Gesamtmasse von 750kg liegen bei rund 15 bis 30 Euro pro Jahr.
Vernünftige Ergänzung: die Teilkaskoversicherung
Die Teilkasko Versicherung ist eine freiwillige zusätzliche Versicherung gegen Schäden am Faltcaravan. Versichert sind u.A. Diebstahl, Raub oder unerlaubter Gebrauch durch fremde Personen, Brand und Explosion, Marderbiss an Kabeln, Schläuchen und Leitungen, Kurzschlussschäden an der Verkabelung, Bruchschäden an der Verglasung, Zusammenstoß mit Haarwild (z. B. Rehe), Pferden, Rindern, Schafen, Ziegen sowie Schäden durch Einwirkung von Sturm, Hagel, Blitzschlag, Überschwemmung, Schnee- und Dachlawinen. Bei einem Selbstgehalt von 150 Euro rufen Versicherung eine jährliche Prämie von ab 40 Euro aus.
Empfehlenswert für neue Falter: die Vollkaskoversicherung
Wie ihr kleiner Bruder die Teilkaskoversicherung ist die Vollkaskoversicherung eine freiwillige Zusatzversicherung gegen (selbstverschuldete) Schäden am Faltcaravan. Grundsätzlich deckt sie alle Risiken und Leistungen der Teilkaskoversicherung mit ab. In Ergänzung trägt die Vollkaskoversicherung selbst- und fremdverschuldete Unfallschäden am eigenen Faltcaravan sowie mut- oder böswillige Beschädigung des Falters durch fremde Personen (Vandalismus). Die Kosten für den Schutz liegen ab 200 Euro p.a. aufwärts.
Individuelle Erweiterungen: die Zusatzversicherungen
Zweifelsohne sind die Assekuranzen bemüht Dir weitere Versicherungen zu verkaufen. Zusatzschutz (und Zusatzgeschäft) für rechtliche Konflikte im Straßenverkehr bietet eine Verkehrsrechtsschutzversicherung. Außerdem im Programm der Versicherer ist die Caravan-Universalversicherung bzw. Camping-Versicherung, relevant insb. für Dauercamper. Der Schutz deckt den feststehenden und nicht zugelassenen Faltcaravan, seine Vorzelte und das Inventar ab. Letztendlich sollte jeder selbst entscheiden, ob ein mehr oder weniger wahrscheinliches Risiko selbst getragen oder gegen jährliche Zahlung eines (teilweise nicht unerheblichen Betrages) an einen Versicherer abgegeben wird.
Versicherungen für den Zeltanhänger
Wir haben etwas im Netz gestöbert und sind auf folgende Wohnwagen-Versicherungen gestoßen:
- Comparon – Vergleichsportal für Anhängerversicherungen
- DEVK – Versicherung für Wohnanhänger
- HUK24 – Versicherung für Wohnanhänger
- WGV – Versicherung für Wohnanhänger
Fazit
Unseren Zeltanhänger haben wir mit einer Haftpflicht- sowie Teilkaskoversicherung für insgesamt unter 100 Euro pro Jahr versichert. Da unser Falter die meiste Zeit in der Tiefgarage steht, reicht uns dieser Schutz vollkommen aus. Letztendlich solltest Du selbst in Abhängigkeit Deiner Lebenssituation, Nutzungsverhalten sowie Risikofreude entscheiden, welche Versicherungen Du in welcher Höhe für Deinen Zeltanhänger abschließt.
Weitere Infos
- Dirk Röttges: PKW Anhängerversicherung (letzter Abruf: 29.10.16)
- Kredit- und Finanzportal: Wohnwagen – Versicherungsvergleich lohnt sich (letzter Abruf: 29.10.16)
- Verivox GmbH: Anhänger Versicherung (letzter Abruf: 29.10.16)
- Wikipedia: Kaskoversicherung (letzter Abruf: 29.10.16)
> Bei wem hast Du Deinen Zeltanhänger versichert und warum? Die Leser von faltcaravaning.net freuen sich über Deinen Tipp?
Hallo,
ich habe seit kurzem einen Campwerk auf dem Hof stehen und würde den Anhänger auch gern als solchen, ohne Zelt, nutzen.
Ist die Benutzung ohne Campingfunktion in der Wohnwagenversicherung mitversichert?
Beste Grüße
Hallo Philipp,
danke für Deine spannende Frage. Der Anhänger ist der Gleiche, der Zweck ein anderer und damit das Risiko auch verschieden. Ich empfehle die Frage direkt an die Versicherung zu stellen. Diese trägt einige Deiner Risiken in Sachen Wohnwagen. VG Christopher
Hallo Christopher,
Du hast zwar in Deinem Artikel zu mehreren Versicherungen verlinkt, aber keine von ihnen bietet eine Versicherung für Faltcaravane an.
Wo bist Du denn versichert?
Leider ist die Gothaer, die sich auf die Versicherung für Faltis spezialisiert hat, die Teuerste. Außerdem muss man VK wählen. Wir kämen auf EUR 240,- im Jahr. Happig.
Vielleicht hast Du noch Input?
LG Annette
Hallo Annette,
versichere den Anhänger nach Standardtarif, nicht jedoch das Zelt. Je nach Schadensfreiheitsklasse, solltest Du deutlich unter 240 Euro liegen. Christopher
Hallo,
die Versicherungstips auf Eurer Seite sind interessant, passen aber leider nicht zum Falter sondern sind für Camper ausgelegt. Da gibt es (erfahrungsgemäß) im Schadenfall immer Ärger.
Ich komme selber aus der Branche und kenne die Versicherer nur zu gut.
Wir haben uns jetzt auch einen Falter von Cabanon zugelegt und bei der Recherche sind wir auf ein sehr interessantes Angebot gestoßen, bei dem auch das Zelt im aufgebauten Zustand versichert ist. Die Agentur bietet hier einen Rahmenvertrag an und macht das schon seit 13 Jahren lt. tel. Auskunft.
Problem ist ja nicht den Falter zu versichern, sondern auch das Zelt, wenn es steht.
Vielleicht hilft das ja dem Einen oder Anderen bei der Findung seies passenden Schutzes.
schaut doch mal hier:
https://bittner.gothaer.de/ihre-versicherungsagentur/zeltanhaenger-sad-90285.htm
Schöne Grüße
Max
Hallo Max,
danke für Deinen Hinweis. Genau – Unterscheidung zwischen Anhänger, Ladung (zusammengebautes Zelt) und aufgebautes Zelt. Christopher