Ohne Frage, abnehmbare Anhängerkupplungen für Zugfahrzeuge sind beliebt. Der Grund dafür liegt auf der Hand: die Kupplung wird nur montiert, wenn Du tatsächlich einen Anhänger ziehen musst. Ohne Trailer im Gepäck, kann auf das PKW-verlängernde Verbindungsstück verzichtet werden. Glaubt man einem verbreiteten Mythos, muss eine Kupplung immer dann abmontiert werden, falls an dieser kein Anhänger hängt. Im Blog-Beitrag klären wir, worin der Wahrheitsgehalt dieses Glaubenssatzes liegt und worauf Faltcaravaner in Sachen abnehmbarer Anhängerkupplung achten müssen.
In der Regel kein Abnahmezwang für Kupplungen
Um eins vorwegzunehmen: in Deutschland existiert kein Gesetz oder Verordnung, die das Abnehmen der Anhängerkupplung bei Fahrten ohne Anhänger vorschreiben. Aber: Ausnahmen bestätigen auch hier die Regel. Eine abnehmbare Anhängerkupplung musst Du demontieren, falls dies in den Fahrzeugpapieren der Zugmaschine oder der Bauartgenehmigung der Kupplung als Auflage gemacht wurde. Dies ist zum Beispiel der Fall, wenn die Kupplung beim Fahren ohne Trailer das Kennzeichen oder die Beleuchtungsanlage der Zugmaschine verdeckt. Bist Du nämlich mit dem Anhänger unterwegs, besitzt dieser sein eigenes Nummernschild inkl. Beleuchtung.
Unterstützt wird die Ausnahme durch die EG-Richtlinie 94/20 aus dem Jahr 1994. Diese schreibt für die angebaute Kupplungskugel (nicht die komplette Anhängerkupplung) vor, das diese das hintere Kennzeichen bzw. den dafür vorgesehenen Platz nicht verdecken darf. Andernfalls, so das amtsdeutsch, muss eine ohne Spezialwerkzeug abnehmbare Kugel verwendet werden.
Mitschuld bei Auffahrunfällen gesetzlich ungeklärt
In Deutschland bisher gerichtlich ungeklärt ist die Frage, ob für den Fahrer einer Zugmaschine mit abnehmbarer Anhängerkupplung eine Mitschuld entsteht, falls ein anderes Fahrzeug auffährt und dabei durch die vorstehende Kupplung beschädigt wird.
Demontierbar oder nicht, eine Anhängerkupplung verstärkt die Betriebsgefahr der Zugmaschine. Speziell in engem Stadtverkehr oder beim Einparken besteht erhöhtes Risiko eines Sachschadens. Die eigene Fahrzeuglänge kann schlechter abgeschätzt und auch moderne Assistenzsysteme berücksichtigen die Kupplung meist nicht.
Mythos Kugelkopf-Abdeckkappe
Schließlich trägt zur allgemeinen Irritation auch immer wieder eine weiterer Anhängerkupplung-Weisheit bei: die gesetzliche Verpflichtung, den Kugelkopf mit einer passenden Abdeckkappe oder zumindest einem Notbehelf wie einem aufgeschnittenen Tennisball abzudecken. Wie die Demontage einer abnehmbaren Kupplung gehört auch diese Vorschrift ins Reich der Legenden. Als Schutz gegen Rost der Kupplung und zum Konservieren ihrer Fettschicht eignet sich eine Abdeckkappe jedoch sehr gut.
Fazit
Falls abzusehen ist, dass Du Deine demontierbare Anhängerkupplung längere Zeit nicht für Deinen Falter brauchst empfehlen Dir diese abzubauen. Mit Parklücken tust Du Dich auf diese Weise leichter, außerdem ist die Kupplung nicht weiter den korrosionsfördernden Witterungsbedingungen ausgesetzt. Mit etwas Übung sollte sich die Kupplung in 30 Sekunden an- und auch wieder abmontieren lassen.
Weitere Infos
- Caravanlounge, 05/15: Trailer-Mythen – Muss man eine abnehmbare Anhängerkupplung auch wirklich abnehmen? (letzter Abruf: 29.08.17)
- Focus, 10/2014: Auto – Darf eine abnehmbare Anhängerkupplung immer am Auto bleiben? (letzer Abruf: 29.08.17)
- Richtlinie 94/20/EG des europäischen Parlaments und des Rates: EG-Richtlinie 94/20 vom 30. Mai 1994, Anhang VII, Abschnitt 2.1.4 (letzter Abruf: 29.08.17)
- Wikipedia: Anhängerkupplung (letzter Abruf: 29.08.17)
Alle Angaben beruhen auf eigener Recherche und sind ohne Gewähr.
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