Niemand zahlt gern zuviel. Diese Weisheit gilt auch für die in Deutschland geltende Kraftfahrzeugsteuer. Obwohl die Abgabe bei einem Zeltanhänger sehr gering ausfällt, liegt sie dennoch nicht bei null und muss jedes Jahr neu abgeführt werden. Bei einem Faltcaravan mit einem hohen zulässigen Gesamtgewicht sind das immerhin 50 Euro und mehr. Jedes Jahr. Doch es gibt eine Möglichkeit dem Staat ein Schnippchen zu schlagen und die Steuerlast zu reduzieren. Ablastung heißt das Schlagwort. Was unter diesem Begriff zu verstehen ist, weshalb noch abgelastet werden sollte und was Du tun musst um bei Steuern und Versicherung zu sparen erfährst Du im Beitrag.
Schlagwort: Höchstgewschwindigkeit
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Birgit aus Düsseldorf (Jamet/Montana Faltcaravanerin)
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