Der Moment ist gekommen – der Traum-Faltcaravan ist gekauft und kann nun vom Händler abgeholt werden. Doch bevor das Campingabenteuer starten darf, muss der Falter zunächst bei der Kraftfahrzeugzulassungsstelle für den Straßenverkehr angemeldet werden. Welche Dokumente in Deutschland dafür notwendig sind und wie der Zeltanhänger auch wieder abgemeldet werden kann erläutern wir im Blog-Beitrag.
Schlagwort: Zulassung
“Nichts in dieser Welt ist sicher, außer dem Tod und den Steuern.” – Dieses Zitat wird Benjamin Franklin, einem der Gründerväter der Vereinigten Staaten von Amerika zugeschrieben. In einem Brief an Jean-Baptiste Leroy am 13. November 1789 soll er den Satz verwendet haben. Nun, einen Faltcaravan gab es zu dieser Zeit noch nicht. Dafür langt heute der deutsche Fiskus zu, wenn es um die Besteuerung des Zeltanhängers geht. Und um Faltcaravan-Steuern geht’s in diesem Blog-Beitrag.